Pferde im StallVerletzungen an kaputten Boxenwänden? Schlechtes Fütter im Pensionsstall? Hier geht es rund um die Unterbringung des Pferdes im eigenen oder im Pensionsstall.

Robust- und Offenstallhaltung

Um einen Mietvertrag mit dem Einsteller handelt es sich, wenn ein Pferd in Robust- und Offenstallhaltung steht und der Pferdewirt lediglich eine Weidefläche und einen Unterstand zur Verfügung stellt. Dies schließt ein Zurückbehaltungsrecht des Pferdewirtes ein, wenn die Einstellgebühr nicht bezahlt wird.
20 C 229/06 - Amtsgericht Essen


Haftung bei schadhaften Pferdeeinstellboxen

Pferdeeinstellboxen müssen so stabil sein, dass ein "aufsteigendes" und dabei austretendes Pferd sich nicht an losgetretenen Begrenzungsseilen verletzen kann.

Geschieht dies doch, haftet der Vermieter der Box, da er seine Nebenpflichten verletzt hat. Diese bestehen in einem Fall wie hier darin, Seile und andere Gegenstände so zu sichern, dass auch in voraussehbaren Sondersituationen ein Schaden nicht eintritt.

(OLG Frankfurt a.M., Az.: 17 U 194/98).


Mitverschulden des Reitstallinhabers

Wird ein Reitstallbetreiber durch ein bei ihm eingestelltes Pferd verletzt, so trägt er als Tierhüter die Mitschuld und muss sich den Schaden mit dem Pferdebesitzer teilen.
( OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.1995, Az. 22 U 82/94 (VersR 1997, 456) )