Pferdekauf und -verkaufÄrger mit dem Pferdeverkäufer? Wer zahlt die Behandlungskosten bei einem angeblich gesundem, gekauftem Pferd? Hier geht es rund um den Kauf und Verkauf von Pferden.

Altersangabe des Pferdes muss stimmen

Ein Pferdehändler handelt erglistig, wenn er vage Altersangaben die er nicht überprüfen kann, vom Vorbesitzer übernimmt. Er täuscht somit den Käufer über wesentliche Eigenschaften des Pferdes. Sichert der Verkäufer das Alter eines Pferdes ausdrücklich zu, dann kann der Käufer davon ausgehen, dass sich auch der Wiederverkäufer darüber genau informiert und sich die entsprechende Sachkenntnis verschafft hat. Erweisen sich diese Zusicherungen als falsch, muss der Verkäufer das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
(Landgericht Lübeck, Az.: 14 S 80/94)



Wer trägt die Kosten einer Ankaufsuntersuchung?

Ein Käufer zahlte vereinbarte 500,00 DM für ein Pferd, das ihm auf Anhieb gefiel. Nach einer nachträglichen Ankaufsuntersuchung wurde festgestellt, dass das Pferd schwerk krank und unreitbar ist. Da der Verkäufer im Vorfeld ein gesundes Pferd zusicherte, erklärte der Käufer deshalb den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte seine Anzahlung zurück. Dem hielt der Verkäufer die Kosten der tierärztlichen Untersuchung entgegen und verweigerte die Rückzahlung der Kaufpreisanzahlung. Das Gericht gab dem Käufer Recht. Denn im Hinblick auf die vom Verkäufer gegebene Zusicherung, dass das Pferd gesund sei, entspricht es der vertraglichen Logik, dass der Verkäufer die entsprechenden Kosten für den Fall zu tragen hat, dass beim Tier wesentliche Mängel im Rahmen der Ankaufsuntersuchung festgestellt werden.
(Amtsgericht Obernburg/Main, Az.: 1 C 0219/99)